Zielgruppe


Betreuung von pflegebedürftigen Menschen

  • Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe gemäß SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. die Bestätigung der vorläufigen Pflegebedürftigkeit durch die Krankenkasse
  • Ausnahmen bilden Personen, die
    • einer speziellen fachspezifischen Behandlung oder Betreuung in einer geschlossenen Abteilung bedürfen,
    • sucht- und abhängigkeitskrank sind,
    • am apallischen Syndrom leiden und
    • Menschen mit hochinfektiösen Krankheiten.


Aufgrund der zunehmenden Zahl demenzerkrankter Menschen gilt unsere Aufmerksamkeit immer mehr diesem Personenkreis.