Zielgruppe
Betreuung von pflegebedürftigen Menschen
- Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe gemäß SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. die Bestätigung der vorläufigen Pflegebedürftigkeit durch die Krankenkasse
- Ausnahmen bilden Personen, die
- einer speziellen fachspezifischen Behandlung oder Betreuung in einer geschlossenen Abteilung bedürfen,
- sucht- und abhängigkeitskrank sind,
- am apallischen Syndrom leiden und
- Menschen mit hochinfektiösen Krankheiten.
Aufgrund der zunehmenden Zahl demenzerkrankter Menschen gilt unsere Aufmerksamkeit immer mehr diesem Personenkreis.





